RECHTLICHES

Compliance

 

Führung, Verantwortung und Aufsicht

Vorgesetzte tragen Verantwortung für die ihnen anvertrauten Mitarbeitenden. Sie müssen sich deren Anerkennung durch vorbildliches und persönliches Verhalten, Leistung, Offenheit und soziale Kompetenz erwerben. Sie setzen klare, ambitionierte, aber erreichbare Ziele, führen vertrauensvoll und räumen ihren Mitarbeitenden so viel Eigenverantwortung und Freiraum wie möglich ein.
Mitarbeitende mit Führungsverantwortung erfüllen die damit einhergehenden Organisations- und Aufsichtspflichten gewissenhaft. Dazu gehört auch die aktive Kommunikation der Compliance-Richtlinie sowie die Gewährleistung ihrer Beachtung. Sie tragen persönlich besondere Verantwortung dafür, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Verstöße gegen Gesetze und interne Richtlinien geschehen.

Gleichberechtigung

Diese Richtlinie zur Gleichberechtigung bildet die Grundlage gegen Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz und hilft bei der Förderung von Diversität. Oberstes Ziel ist es, dass der Arbeitgeber keine Entscheidungen trifft, die Mitarbeiter oder Bewerber aufgrund ihrer Ethnie, Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligen. Jeder Mitarbeitende muss im Falle eines Verstoßes gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten – unabhängig von im Gesetz vorgesehenen Sanktionen – mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Integrität hat oberste Priorität.
Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Diese Grundsätze gelten sowohl für die interne Zusammenarbeit als auch für das Verhalten gegenüber externen Personen.

 

Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit

Das gilt gleichermaßen für das Verhältnis zu Gesellschaftern, Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern, sowie zur Öffentlichkeit und allen staatlichen Stellen. Alle Aufzeichnungen und Berichte, die intern angefertigt oder nach außen gegeben werden, müssen korrekt und wahrheitsgemäß sein. Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung müssen Datenerfassungen und andere Aufzeichnungen stets vollständig, richtig, zeit- und systemgerecht sein.

Arbeitsvertrag, Vergütung und Arbeitszeiten
Jegliche erbrachte Arbeit erfolgt freiwillig und ist durch einen Arbeitsvertrag geregelt. Jeder Mitarbeitende kann unter Einhaltung der gesetzlichen und/oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist jederzeit das Unternehmen verlassen.
Die Vorgaben zum Mindestlohn werden angewendet. Die Bezahlung erfolgt monatlich. Überstunden werden auf Basis der Vereinbarung geleistet und vergütet.
Die Arbeitszeiten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften z.B. Arbeitsgesetz, Bundesurlaubsgesetz.

 

Arbeitssicherheit
Die Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden und Kollegen gebietet die bestmögliche Vorsorge gegen Unfallgefahren. Das gilt sowohl für die technische Planung von Arbeitsplätzen, Einrichtungen und Prozessen als auch für das Sicherheits-Management und das persönliche Verhalten im Arbeitsalltag. Das Arbeitsumfeld muss den Anforderungen einer gesundheitsorientierten Gestaltung entsprechen. Jeder Mitarbeitende ist für die Arbeitssicherheit in seinem Bereich mitverantwortlich.
Alle Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit sind strikt anzuwenden.

Anbieten und Gewähren von Vorteilen
Kein Mitarbeitender darf anderen im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit – direkt oder indirekt – unberechtigte Vorteile anbieten oder gewähren, und zwar weder als Geldzahlung noch in Form anderer Leistungen.
Kein Mitarbeitender darf seine dienstliche Stellung dazu benutzen, Vorteile zu fordern, anzunehmen, sich zu verschaffen oder zusagen zu lassen. Die Annahme von Geschenken und anderen Vergünstigungen ist daher grundsätzlich unzulässig.
Sogenannte Streuwerbeartikel, die in größeren Mengen an Kunden ausgegeben werden, (z.B. Schlüsselband, Kugelschreiber, Kalender, Notizblock, Schokolade, Pralinen) mit einem geringen Wert können angenommen werden.
Falls Geschenke oder Vergünstigungen im Hinblick auf die Geschäftsbeziehung nicht abgelehnt werden können, müssen diese der Geschäftsführung angezeigt werden. Die Geschäftsführung entscheidet über deren Verwendung. Einladungen zu angemessenen Geschäftsessen dürfen angenommen werden.

Geheimnisschutz
Wir gehen achtsam und verschwiegen mit den uns anvertrauten Daten und Informationen um. Wir wissen, dass das Knowhow und die Geschäftsgeheimnisse zusammenarbeitenden Firmen wertvoll sind und geschützt werden müssen.
Wir beachten deshalb unsere internen Regelungen zum Schutz von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen und geben interne Informationen nur in dem notwendigen und zulässigen Umfang gegenüber Dritten preis.
Verschwiegenheit ist insbesondere zu wahren über interne Angelegenheiten unseres Unternehmens, wie unserer Partner, die nicht öffentlich bekannt gegeben worden sind bzw. die in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern (z.B. Lieferanten, Dienstleistern, Beratungsunternehmen) für die konkrete Aufgabenstellung nicht zwingend erforderlich sind.

 

Korruption
Korruption kann wegen ihrer die Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt zerstörenden Kraft nicht als Übel hingenommen werden. Korruption untergräbt das Vertrauen der Bürger in die Integrität und die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft und verursacht darüber hinaus erhebliche betriebs- und volkswirtschaftliche Schäden. Korruption im Sinne dieser Richtlinie ist jeder Missbrauch einer dienstlichen Funktion zur Erlangung eines Vorteils für sich und/oder eines Dritten.
Unser Ziel ist es, auftretende Korruptionsfälle nicht nur konsequent zu verfolgen, sondern auch der Korruption nachhaltig entgegenzuwirken. Sensibilität für die Gefahren der Korruption ist in allen Arbeitsbereichen notwendig.
Besonders Aufmerksamkeit ist aber dort notwendig, wo es um Informationen oder Entscheidungen von besonders hohem materiellem Wert geht, etwa, weil Aufträge vergeben, Verträge geschlossen oder eine korrekte Leistungserbringung überwacht oder geprüft wird.

Umwelt
Der Schutz der Umwelt und die Schonung ihrer Ressourcen sind Unternehmensziele von hoher Priorität. Die Verantwortlichen sorgen für die Einhaltung der Gesetze und für hohe Standards.

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